Die wichtigste Neuerung: Während schon bisher die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten war, geht der neue Gesetzestext explizit auch auf unrechtmäßig online zum Download oder Tausch angebotene Vorlagen ein. „Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon herstellen.“ Wie bisher gilt übrigens schon das Herunterladen auf den eigenen Rechner als Kopie – auch ohne Brennen eines Datenträgers.
Damit wird der Schwarze Peter den Verbrauchern zugeschoben. Mag es bei noch nicht angelaufenen oder aktuellen Kinofilmen noch relativ klar sein, dass kein privater Nutzer das Recht zum Angebot im Internet besitzt, wäre dies bei aus dem Fernsehen aufgezeichneten Sendungen und Filmen schon schwieriger. Hier könnte der Anwender davon ausgehen, dass es sich um eine legale Quelle handelt – schließlich hätte man diese ja am Vorabend selbst aufzeichnen können. Die TV-Anbieter sehen das jedoch anders.
Jetzt sind vor allem die Verbraucherschützer unzufrieden: Sie bemängeln, dass Gelegenheitskopierer mit Gewerblichen in einen Topf geworfen würden. Eine Ausnahmeregelung hätte Gelegenheitskopierer aber nur vor strafrechtlicher Verfolgung geschont. Zivilrechtlich wäre es für die Musikindustrie oder für Software-Hersteller immer möglich gewesen, Schadenersatzforderungen durchzusetzen.
Der zivilrechtliche Weg gestaltet sich allerdings bislang für Firmen schwierig: Die Provider durften in der Vergangenheit nicht einfach Informationen über einen zu einer IP-Adresse gehörenden Anschluss herausgeben – und hatten daran natürlich auch kein Interesse. Eltern sollten trotzdem weiterhin genau aufpassen, was ihre Kinder am heimischen PC tun. Zwar haftet etwa für illegale Downloads nicht generell der Inhaber eines Anschlusses, in den meisten Fällen wird man sich diesen aber zunächst vorknöpfen.
Privatkopien bleiben generell weiterhin erlaubt. Zumindest wenn es sich um nicht kopiergeschützte Audio-CDs oder Film-DVDs handelt, dürfen Sie von rechtmäßig erworbenen Datenträgern eine Kopie ziehen. Das betrifft nicht nur Exemplare für den eigenen privaten Gebrauch im Auto-CD-Player oder Wochenendhaus, sondern auch die Weitergabe an persönlich verbundene Personen, also Familienmitglieder, Freunde oder Mitbewohner (§ 53 UrhG). Wohlgemerkt setzt die Privatkopie einen nichtkommerziellen und gelegentlichen Charakter voraus.
Das Kopieren von kopiergeschützten CDs und DVDs ist dagegen auf digitalem Wege nicht gestattet. Dabei hat der Gesetzgeber festgelegt, dass es sich bei dem Kopierschutz um eine „wirksame Maßnahme“ handeln muss, mit der das Kopieren verhindert werden soll. Was eine solche wirksame Maßnahme ist, darüber herrschen allerdings unterschiedliche Rechtsauffassungen. So entschied zuletzt ein Gericht in Finnland, dass etwa der bei Film-DVDs weit verbreitete Kopierschutz CSS nicht als effektiver Schutz gegen Raubkopien angesehen werden könne, da er bereits 1999 geknackt wurde. Ob ein deutsches Gericht auch so entscheiden würde, darf bezweifelt werden.
Analoge Kopien von kopiergeschützten Datenträgern sind weiterhin erlaubt (Urteil des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 31.05.2006, AZ 2-06 O 288/06). Allerdings nur, wenn das Schutzsystem nicht darauf abzielt, auch analoge Kopien zu verhindern. Für das Erstellen analoger Kopien gibt es eine Reihe von Programmen. Am einfachsten zu handhaben ist das Gratis-Tool Audacity (für Windows 95/98/ME, NT 4, 2000, XP). Spielen Sie die gewünschte CD auf Ihrem PC ab, und schalten Sie in Audacity während der Aufnahme rechts in der Quellenauswahl auf „Stereomix“). Nun spielt der PC die Titel aus der digitalen Quelle ab, wandelt sie mit Hilfe der Soundkarte in ein analoges Signal um, greift dieses wiederum von der Soundkarte ab und wandelt es in Form der Aufzeichnung zurück in ein digitales Signal. Nach der Aufnahme müssen Sie die Titel noch schneiden und als Einzel-Tracks ablegen.
Ähnlich funktioniert dies bei Filmen. Hier benötigen Sie ein Tool-Paket wie G-Data Davideo Ultimate (www.gdata.de, 39,95 Euro), mit dem sich sowohl digitale Kopien von nicht kopiergeschützten DVDs als auch analoge Kopien von kopiergeschützten DVDs erstellen lassen. Hierfür schließen Sie einen externen DVD-Player an einen beliebigen Video-Eingang Ihres Rechners an (meist über die TV-Karte oder Grafikkarte). Ähnlich wie bei der analogen Audio-Kopie geht das natürlich nur in Echtzeit; die Aufzeichnung dauert also so lange wie der eigentliche Film. Übrigens lassen sich mit Davideo Ultimate auch Kopien von älteren VHS-Kassetten anlegen – das ist natürlich ebenfalls weiterhin legal, zumal es sich bei der Quelle nur um ein analoges Format handelt. Ausnahme: Der analoge Kopierschutz Macrovision stellt ebenfalls eine wirksame Kopierschutzmaßnahme dar und darf folglich auch nicht umgangen werden.
Anders ist es bei Software: Das bisher Gesagte bezieht sich ausschließlich auf Audio oder Video-Inhalte. Ein Recht auf Privatkopie bei Computerprogrammen oder Spielen gibt es nicht. Hier ist lediglich eine Sicherheitskopie erlaubt, und diese darf schon aus lizenzrechtlichen Gründen in der Regel ausschließlich durch den Lizenznehmer, sprich: Besitzer der Software, verwendet werden. Näheres regelt der Lizenzvertrag, dem Sie zugestimmt haben.
QUELLE
http://tech.de.msn.com/home/computer_galerie.aspx?cp-documentid=5920779